Schritte auf dem Weg zum Kulturwandel
Wo steht das Bistum Basel in der Umsetzung der Massnahmen, die bei der Publikation der Missbrauchsstudie im September 2023 verkündet wurden?
Sylvia Stam
Fünf Massnahmen zur Prävention von Missbrauch kündigten die Auftraggeber der Pilotstudie zu Missbrauch in der Katholischen Kirche Schweiz im September 2023 an. Als erste wurde die Fortsetzung der Studie für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen. In Juni gaben die Schweizer Bischofskonferenz, die Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) und der Dachverband der Ordensgemeinschaften (Kovos) bekannt, dass sie zur Finanzierung dieser Studie 1,5 Millionen Franken gesprochen hätten. Seit Januar setzen die Historiker:innen der Uni Zürich ihre Forschung fort.
Als weitere Massnahme sollten Mindeststandards für die Führung von Personaldossiers eingeführt werden. Die Abteilung Personal des Bistums Basel werde nach einheitlichen Standards geführt, teilt das Bistum auf Nachfrage mit. Bei Neuanstellungen «informieren wir so umfassend wie möglich», erläutert Markus Thürig und verweist auf das Datenschutzgesetz.
Am besten sei es, wenn eine Person, die beispielsweise wegen Missbrauch verurteilt wurde und deren Bewährungsfrist abgelaufen sei, dies bei einer Neuanstellung selber mitteile. «Wir erwarten, dass sie diese Information bis zu einer gewissen Frist mitteilt und fragen am neuen Ort nach». Alternativ würden solche Informationen vom Bistum einer Einzelperson der neuen Anstellungsbehörde mitgeteilt.
Selbstverpflichtung und psychologische Tests
Des weiteren gaben Bischöfe, Landeskirchen und Ordensgemeinschaften im September 23 bekannt, dass alle kirchlichen Verantwortlichen eine Selbstverpflichtung unterschreiben würden, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen. Unterzeichnet haben diese laut Mitteilung der drei Organisationen alle Bistümer und alle kantonalen Landeskirchen bis auf eine. Die römisch-katholische Kirche Basel-Land macht Datenschutzgründe geltend.
Bei den Ordensgemeinschaften hätten «fast alle apostolisch tätigen grossen Gemeinschaften und Institute, darunter auch alle Stifte mit Schulen» die Selbstverpflichtung unterzeichnet, wie das Sekretariat der Kovos auf Anfrage mitteilt. Also jene Gemeinschaften, die sich ausserhalb ihres Klosters in der Gesellschaft engagieren. Ein Reminder an die säumigen Gemeinschaften werde demnächst verschickt. Konkrete Zahlen gibt das Sekretariat der Kovos nicht bekannt. Wie aus dem Statusbericht der Arbeitsgruppe «Missbrauch im kirchlichen Kontext», der dem «pfarrblatt» vorliegt, hervorgeht, hatten Ende Mai erst 32 von 137 Gemeinschaften die Selbstverpflichtung unterzeichnet.
Für die psychologische Abklärung von künftigen Seelsorger:innen schlieslich sind die Auftraggeber:innen im Gespräch mit einer Stelle, die Assessments für Kaderleute macht, wie Bischof Felix Gmür im Interview mit den Pfarrblattredaktionen sagt. Er rechnet damit, «dass diese Massnahme auf das Studienjahr 2025/26 eingeführt werden kann.»
Darüber hinaus waren die Bischöfe Felix Gmür und Joseph Bonnemain (Chur) bereits im November 2023 beim Papst vorstellig, um ein Schweizer Strafgericht einrichten zu können. Die Antwort aus Rom steht noch aus.
(Publikation am 4.9. , aktualisiert am 11.9.)
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