St. Gallen wählt heute den Nachfolger von Markus Büchel. Foto: kathsg/Roger Fuchs

Heute wird der neue St. Galler Bischof gewählt

Das St. Galler Domkapitel wählt am Dienstag einen neuen Bischof. Papst Leo wird diesen Namen noch bestätigen müssen. Bis Donnerstag dürfte bekannt sein, wer auf Markus Büchel folgt.

 

Sylvia Stam

Die Wahl des neuen Bischofs von St. Gallen war für den 23. April geplant. Doch zwei Tage zuvor war Papst Franziskus verstorben. Die Wahl wurde darum auf Dienstag (20.5.) angesetzt, dann wählt das St. Galler Domkapitel einen neuen Bischof aus einer Liste mit sechs Kandidaten. 

Diese Liste mit sechs wählbaren Kandidaten hatte das 13-köpfige Domkapitel noch unter Papst Franziskus nach Rom geschickt. Dieser hatte sie approbiert, also geprüft und gutgeheissen.  

 

 

Durch den Tod von Papst Franziskus ergibt sich eine kirchenrechtlich besondere Situation: Nach der Wahl des neuen Bischofs durch das Domkapitel muss der neue Papst Leo XIV. diesen Namen nämlich noch bestätigen. Kann er dies verweigern? Dies wollte das «pfarrblatt» von Kirchenrechtlerin Astrid Kaptijn wissen. 

Veto möglich, aber unwahrscheinlich

«Grundsätzlich kann Papst Leo ein Veto einlegen, bzw. die Liste ändern, weil er diese Vollmacht innehat als Subjekt der höchsten Autorität der Kirche», sagt Astrid Kaptijn, Professorin für Kirchenrecht an der Universität Freiburg. «Es bräuchte dazu jedoch schwerwiegende Gründe». Als solche gelten etwa, wenn sich der Kandidat der Häresie (Ketzerei) oder der Kirchenspaltung (Schisma) schuldig gemacht hätte. Auch strategisch gesehen wäre es laut Kaptijn «vielleicht nicht angemessen,  sofort abzuweichen von einem Entscheid seines direkten Vorgängers.»

Diese Situation ist also äusserst unwahrscheinlich, weil der aktuelle Papst als Kardinal Robert F. Prevost zuständig war für das Dikasterium (die vatikanische Behörde) der Bischöfe. Prevost hat somit die Bischofsernennungen zusammen mit einem Gremium vorbereitet und dürfte demnach wissen, welche Kandidaten auf der St. Galler Liste stehen.

Ab Donnerstag ist mit dem Namen zu rechnen

Der Wahltag des neuen Bischofs von St. Gallen beginnt am Dienstag um 9 Uhr mit einer Messe in der Kathedrale. Um 10.15 Uhr versammelt sich das Parlament des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen zu einer ausserordentlichen Sitzung im Kantonsratssaal. Denn dieses darf maximal drei Kandidaten als ‘mindergenehm’  bezeichnen. Die Namen aller Kandidaten bleiben geheim.

Um 14.30 Uhr ziehen die 13 Domherren in die Kathedrale ein. Nach einer Andacht begibt sich das Domkapitel in die Sakristei, um den neuen Bischof zu wählen. Dazu ist das absolute Mehr nötig. 

Der Name des neuen Bischofs wird am Dienstag noch nicht bekannt werden. Denn dieser wird erst genannt, wenn der Papst ihn bestätigt hat. Das Domkapitel rechnet mit zwei Tagen von der Wahl bis zur Ernennung  Ab Donnerstag dürfte also bekannt sein, wer die Nachfolge von Markus Büchel antritt. 

Dieser wurde am 9. August 75 Jahre alt und musste dem Papst seinen Rücktritt einreichen. Der Papst hatte diesen umgehend angenommen. Markus Büchel wird als emeritierter Bischof in seine Heimat Rüthi im St. Galler Rheintal ziehen, wie er dem “pfarrblatt” letzten Herbst am Rand einer Medienkonferenz verriet.