Das stimmt so nicht: Voraussetzung für das Patenamt ist zunächst, dass eine Person selbst getauft ist. Denn nach katholischer Lehre bleibt die Taufe ein Leben lang bestehen – auch nach einem Kirchenaustritt.
Die katholische Kirche unterscheidet dabei zwischen dem staatskirchenrechtlichen Austritt und dem kirchlichen Verständnis der Taufe als Sakrament.
Wer aus der staatskirchenrechtlichen Organisation austritt, verliert deshalb nicht automatisch die Möglichkeit, Taufpatin oder Taufpate zu werden. Gleichzeitig ist das Patenamt mit einer Aufgabe verbunden: Taufpat:innen sollen den Glauben mittragen und das Kind im katholischen Glauben begleiten.
Wer sich offiziell von der Kirche distanziert hat, erfüllt diese Voraussetzung aus Sicht der Kirche jedoch nicht mehr in gleicher Weise. Deshalb kann der Umgang mit solchen Situationen je nach Pfarrei unterschiedlich sein.