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Ein Kirchenaustritt bedeutet nicht, dass eine Beerdigung auf dem Friedhof ausgeschlossen ist. Foto: unsplash

«Wer aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, darf nicht auf einem Friedhof beerdigt werden.»

Mythos oder Wahrheit? - Unsere aktuelle Jahresserie klärt Fragen rund um die katholische Kirche.


Das stimmt so nicht: Ein Kirchenaustritt bedeutet nicht automatisch, dass eine Person nicht auf einem Friedhof beerdigt werden darf. 

In der Schweiz sind viele Friedhöfe kommunal organisiert und die Beisetzung ist nicht an die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft gebunden. Auch wer aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, kann dort grundsätzlich bestattet werden. 

Davon zu unterscheiden ist allerdings die Frage nach einer kirchlichen Bestattung. So wirkt sich ein Kirchenaustritt darauf aus, ob und in welcher Form eine katholische Abdankung oder Beisetzung stattfindet. Dabei spielen die konkrete Situation und auch der erkennbare Wille der verstorbenen Person eine Rolle. 

Ob eine kirchliche Feier möglich ist und wie diese gestaltet wird, sollte deshalb im Einzelfall mit der zuständigen Pfarrei geklärt werden. Ein Kirchenaustritt bedeutet also nicht automatisch, dass eine Beerdigung auf einem Friedhof ausgeschlossen ist. Was die Bestattungsfeier anbelangt, kommt es hingegen auf die jeweiligen Umstände an. 


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