Bei den Stichworten Demokratie und Menschenrechte denkt man zuerst an die Aufklärung oder an die Französische Revolution. Sie sagen, wichtige Grundlagen wurden schon im Mittelalter in der Rechtswissenschaft der Kirche gelegt – inwiefern?
Adrian Loretan: Hinter dem Thema der Menschenrechte steckt die Frage: Weshalb sollte man die Rechte der Behinderten, der Alten, der Juden und so weiter achten? Die Christen haben in den Versklavten Christus gesehen, denn Jesus hat gesagt: Was ihr den Geringsten tut, das habt ihr mir getan. Der Kirchenrechtler Bartolomé de Las Casas hat dies im 16. Jahrhundert weltlich gesprochen so formuliert: Jeder Mensch hat eine Menschenwürde, und aus dieser folgen Menschenrechte.
Sie sagen, es war eigentlich die Westkirche, die eine «demokratische Rechtskultur» entwickelt hat. Was genau meinen Sie damit?
Loretan: Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung hält fest: Alle Menschen sind gleich erschaffen und wurden von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräusserlichen Rechten begabt. Platon und Aristoteles kannten keine Menschenrechte. Ohne das naturrechtliche Denken der Rechtswissenschaft der Kirche wäre die menschenrechtliche Legitimierung der Unabhängigkeitserklärung 1776 nicht möglich gewesen.
Ein zentrales Stichwort in Ihrem Buch ist «Was alle angeht, muss von allen behandelt und entschieden werden». War dieses Demokratieverständnis revolutionär?
Loretan: Ja, es war ein totaler Fremdkörper in der feudalen Ordnung des Mittelalters. Aber die Universitäten, die Zünfte, die Genossenschaften, die Körperschaften organisierten sich gemäss dem demokratischen kirchlichen Recht. Auch mittelalterliche Städte und das öffentliche Recht des neuzeitlichen Staates nach 1648 nahmen dieses demokratische Rechtsverständnis auf. Damit wurde die Rechtsregel des kanonischen Rechts zum «Modernisierungsfaktor der mittelalterlichen Gesellschaft», wie der deutsche Philosoph Jürgen Habermas sagt.
Viele sehen das Mittelalter als «dunkel» und rückständig. Sie zeichnen ein anderes Bild. Was hat die Kirche in dieser Zeit konkret zur Entwicklung von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit beigetragen?
Loretan: Die Französische Revolution spricht von Aufklärung und davon, dass vorher Dunkelheit herrschte. Aber im Mittelalter entstand die «Denkfabrik» Universität auf kanonisch rechtlicher Grundlage und der griechische Philosoph Aristoteles wurde für Westeuropa entdeckt. Staatliche Macht wurde nicht mehr auf der Basis der Erbsündenlehre von Augustinus verstanden, sondern fand ihr säkulares Fundament im Wesen des Menschen als politischem Lebewesen. Eine Schlüsselgestalt für diese Wende war Thomas von Aquin (1225-1274). Der Rechtsphilosoph vertrat ein in der Vernunft verankertes Rechtsverständnis. Dies öffnete den Weg hin zur Lehre von der demokratischen Partizipation und zur Freiheit.
Sie sagen, die subjektiven Rechte der «natural rights», der Menschenrechte, sind eine rechtsphilosophische Eigenleistung der mittelalterlichen und neuzeitlichen Rechtswissenschaft der Kirche. Warum wird dies so selten thematisiert?
Loretan: Ganz einfach: Die Kolonialmacht Spanien hat das menschenrechtliche Denken innerhalb der kirchlichen Rechtswissenschaft unterdrückt. Erst nach Francos Tod hat man die Werke von Bartolomé de Las Casas aufgelegt, der sich für die Rechte der Indigenen in Lateinamerika einsetzte. Erst dann entdeckte man: Dieser Kirchenrechtler hat im 16. Jahrhundert menschenrechtlich argumentiert im Völkerrecht.
In Ihrem Buch betonen Sie auch, dass das Recht ein wirksames Mittel gegen Machtmissbrauch sein kann – auch in der Kirche selbst. Wie steht es heute um die Durchsetzung solcher Rechte innerhalb der Kirche?
Loretan: Die Betroffenen müssen ihre Rechte einklagen können. Es braucht die Beteiligung von Jurist:innen, die im staatlichen Recht Gerichtspraxis haben, auch in kirchlichen Gerichte. Wichtig ist eine Gewaltentrennung, damit auch Bischöfe angeklagt werden. Die Kirche muss zu ihrer eigenen demokratischen Rechtstradition zurückfinden, die sie mit dem Ersten Vatikanischen Konzil 1870 abgelegt hat.
Was ist die wichtigste Lektion aus der Kirchenrechtsgeschichte, um Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Zukunft zu bewahren?
Loretan: Diese Werte sind höchst zerbrechlich und keineswegs selbstverständlich. Damit sie Bestand haben, braucht es unsere Überzeugung, für sie einzustehen. Es geht darum, Verständnis zu schaffen für das Friedensprojekt des säkularen Rechtsstaates. Dabei ist es wichtig, dass wir die religiösen Spuren der modernen Freiheit nicht ausser Acht lassen. Denn viele Muslime lehnen den westlichen Rechtsstaat ab, da er ein areligiöses Projekt sei. Der westliche Rechtsstaat wird nur dann verstanden, wenn er sowohl säkular als auch religiös begründet werden kann.
* Das Interview wurde in Auftrag der Universität Luzern geführt.
Zur Person
Adrian Loretan (66) ist Professor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht. Zum Abschluss seiner rund 30-jährigen Tätigkeit an der Universität Luzern veröffentlichte er das Buch: «Der demokratische Rechtsstaat. Eine Ideengeschichte. Ein Beitrag zur Rechtskultur des Westens und der Westkirche» (Theologischer Verlag Zürich 2025, 595 Seiten).
Am Mittwoch, 1. Oktober 2025, hält Adrian Loretan zu diesem Thema seine Abschiedsvorlesung. Die Veranstaltung in der Jesuitenkirche Luzern beginnt um 16 Uhr.
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