Am 25. Mai 2026 veröffentlichte Papst Leo XIV. seine erste Enzyklika. Das Wort «Enzyklika» kommt aus dem Griechischen und bedeutet «Rundschreiben». Eine Enzyklika ist ein Akt des päpstlichen Lehramtes, hat damit Gewicht und wird entsprechend beachtet, besonders wenn es die erste Enzyklika eines neuen Papstes ist.
«Roma locuta – causa finita»?
Ist von der Lehre des Papstes die Rede, steht sofort das Stichwort «Unfehlbarkeit» im Raum. Bekannt ist auch die Redewendung «Roma locuta – causa finita», zu Deutsch: «Rom hat gesprochen, damit ist die Sache geklärt». Die päpstliche Unfehlbarkeit wurde am Ersten Vatikanischen Konzil 1870 definiert. Sie betrifft jedoch nicht die Person des Papstes und auch nicht alles, was er sagt.
Unfehlbar ist eine Aussage nur, wenn der Papst ausdrücklich seine höchste Autorität in Anspruch nimmt und eine Frage des Glaubens oder der Sitten «endgültig» verpflichtend lehrt. Dies muss «offenkundig feststehen».
Eine solche unfehlbare Entscheidung trifft der Papst «ex cathedra» («vom Lehrstuhl oder Thron aus»). Von der Möglichkeit, dies zu tun, haben erst zwei Päpste Gebrauch gemacht: Pius IX. mit den Lehren von der Unbefleckten Empfängnis (1854) und Pius XII. mit dem Dogma der leiblichen Aufnahme Marias in den Himmel (1950).
Kein Anspruch auf den Besitz der Wahrheit
Der grösste Teil der päpstlichen Lehren ist also gerade nicht unfehlbar. Das gilt auch für die erste Enzyklika von Leo XIV. Der Papst selbst ist sich dessen ausdrücklich bewusst. In Nr. 25 seines Lehrschreibens heisst es: «Die Kirche will nicht die Fahne hochhalten, im Besitz der Wahrheit zu sein, weil die Wahrheit kein zu verteidigendes Territorium ist, sondern ein Gut, das es miteinander zu teilen gilt. […] Die Wahrheit des Evangeliums… wächst im Laufe der Zeit, im konkreten Geflecht von Leben, Gemeinschaften und Kulturen. […] Es ist eine Wahrheit, die die Vielfalt nicht fürchtet, sondern annimmt und ordnet; die die Konflikte nicht beseitigt, sondern verwandelt.»
Wie umgehen mit dem Lehramt des Papstes?
Wie also umgehen mit dem Lehramt des Papstes? Drei Dinge scheinen mir wichtig.
Erstens: Pauschalurteile sollten vermieden werden. Die päpstlichen Aussagen verdienen Aufmerksamkeit und Respekt. Sie sind aber entwicklungsoffen und im Licht neuer Erkenntnisse auch korrigierbar.
Zweitens: Man sollte mit dem kirchlichen Lehramt so umgehen, wie man vernünftigerweise mit Stimmen umgeht, die einem wichtig sind – mit Eltern, Lehrpersonen, anerkannten Autoritäten, Freundinnen und Freunden oder den eigenen Kindern aufmerksam zuhören, bei Irritation und Widerstand prüfen, ob man etwas missverstanden hat und worin das berechtigte Anliegen liegt.
Drittens: Vom Kirchenlehrer und Kardinal John Henry Newman (1801–1890) stammt ein bekannter Trinkspruch: Er werde «auf den Papst trinken, wenn Sie wollen – aber zuerst auf das Gewissen und dann auf den Papst». Genau das ist die Basis für einen mündigen Umgang mit dem Lehramt – nicht Papst gegen Gewissen, sondern ein Gewissen, das hört, prüft und Verantwortung übernimmt.
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