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Nächstenliebe für Geflüchtete soll kein Delikt mehr sein. Am 15.9. wurde die Petition mit 11'243 Unterschriften in Bern übergeben. Foto: zVg/MJSSP

Über 11'000 Unterschriften für Solidarität mit Geflüchteten

Am 15. September fand in Bern eine Konferenz zur Abschaffung des Solidaritätsdelikts statt. Die daraufhin eingereichte Petition fordert, das Ausländer- und Integrationsgesetz so anzupassen, dass Menschen, die Geflüchteten aus humanitären Motiven helfen, straffrei bleiben.

Anouk Hiedl

Seit 2008 ist die «Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts eines Ausländers» auch dann strafbar, wenn Menschen aus Solidarität und ohne persönlichen Profit handeln. Jedes Jahr werden deswegen mehrere hundert Personen verurteilt. Anfang 2026 lancierte das «Mouvement Jurassien de Soutien aux Sans-Papiers et Migrant⸱e·s» (MJSSP) eine Petition, welche die Abschaffung dieses sogenannten Solidaritätsdelikts verlangt. Das Europäische Bürger*innen Forum, Solidarité sans Frontières, die Migrationskommission der evangelisch-reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn, Campax und weitere Organisationen unterstützten die Petition. 

Am 15. September wurden im Bundeshaus 11'243 Unterschriften zuhanden des Parlaments eingereicht. Zuvor fand in Bern eine Medienkonferenz und öffentliche Debatte zu dieser Petition statt. Caroline Meijers, Präsidentin des MJSSP, berichtete, wie sie 2025 als Solidaritätsdelinquentin verurteilt und freigesprochen wurde und ermutigte dazu, sich gegen die Kriminalisierung von Solidarität einzusetzen. 

Angeklagt wegen Nächstenliebe

Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss, die sich bis heute mit Reden und Stellungnahmen für die Solidarität mit Geflüchteten starkmacht, hielt fest, dass ziviler Ungehorsam aus einem moralischen Dilemma entstehe und immer mutig sei. Sie erinnerte an Paul Grüninger, der ab 1936 viele jüdische Menschen rettete, indem er Dokumente für sie fälschte. Rehabilitiert wurde er 1995, 20 Jahre nach seinem Tod, als sich Ansichten geändert und man aus der Geschichte gelernt habe. Bezüglich Solidaritätsdelikten «wollen wir nun nicht noch Jahrzehnte warten, um Gewissensbisse zu bereinigen», sagte die 86-jährige Politikerin.

Alicia Giraudel, Asyl-Verantwortliche bei Amnesty International Schweiz, fragte, ob Solidarität in unserer Gesellschaft geschützt oder bestraft werden solle. Sie verdeutlichte, dass Pfarrer:innen, Familien oder Nachbar:innen, die Geflüchtete mit Essen, Obdach oder Medikamenten unterstützen, für Solidaritätsdelikte angeklagt werden. Dabei sei menschlicher Beistand nicht mit Menschenschmuggel und Nächstenliebe nicht mit Migrationskontrolle gleichzusetzen.

Lisa Mazzone, Präsidentin der Grünen Schweiz, berief sich auf den Schweizer Diplomaten Carl Lutz, der über 60’000 ungarische Jüdinnen und Juden vor dem Holocaust rettete, indem er seine Kompetenzen bewusst überschritt: «Wenn so viele Länder die Gesetze brechen, um zu töten, dann mag es wohl einen geben, der sie bricht, um Leben zu retten.» International werde humanitäre Hilfe für Geflüchtete heute nicht bestraft, wohl aber wenn die Hilfe aus eigennützigem, finanziellem Profit erfolge. Die vorliegende Petition nehme eine entsprechende Gesetzesanpassung (Art. 116 des  Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG) wieder auf, die 2020 verworfen worden war.

Kirche direkt betroffen

Von Flüchtlingspfarrer Paul Vogt («Das Boot ist nicht voll») bis zu Pfarrerin Verena Mühlethaler, die 2022 für wenige Kirchenasyle mit CHF 8000.- gebüsst wurde: «Unsere Kirche ist vom Artikel 116 des AIG direkt betroffen, denn unsere Mitarbeitenden und Mitglieder engagieren sich für geflüchtete und migrierte Menschen», sagte Esther Straub, Kirchenratspräsidentin der Evang. Kirche des Kantons Zürich. Auch für David Zaugg, Evangelische Kirche Schweiz, gehört Diakonie zum Kern der Kirche, der sich nach der Not und nicht nach dem Aufenthaltsstatus eines Menschen richte. Er wies darauf hin, dass «achtenswerte Beweggründe» zur Fluchthilfe in der Schweiz bis 2008 straflos blieben. Seither habe sich die Rechtslage wiederholt verschärft. 

Bischof erinnert an Tragödien auf Lampedusa

Angesichts der dramatischen Flüchtlingssituation auf Lampedusa bezeichnet Beat Grögli, Bischof von St. Gallen, in einer schriftlich eingereichten Mitteilung die Toten im Mittelmeer als «Opfer getroffener und ausgebliebener Entscheidungen». Statt Verantwortung an die Grenzen Europas abzuschieben, gelte es, sie selbst wahrzunehmen und notleidenden Menschen zu helfen.

In der anschliessenden öffentlichen Debatte sagte eine Frau, dass viele Private Geflüchteten Unterschlupf geben, mehr Kirchenasyle jedoch öffentlich stärker wirken würden. Ein Mann ergänzte, dass man Kirchenasyle «einfach machen» und verschiedene Gruppen dies gemeinsam von der Kirche verlangen müssten. Eine weitere Konferenzteilnehmerin sagte, dass die ältere Generation Werte und Geschichtliches zu Solidarität an Jüngere vermitteln könne. Würde sie zudem die ganze Solidarität mit Geflüchteten «outen», müsse die Politik ihr Gewissen prüfen und überlegen, was sie mit all diesen älteren Menschen machen solle.