Thomas Leist, der gemeinsam mit seiner Frau Petra Leist seit Oktober 2021 den Pastoralraum Seeland leitet, heisst neu offiziell Stefanie Ullrich. «Ich habe mich nach einer sehr intensiven Zeit der Beratungen und Erwägungen entschieden, meinen Namen und meinen Geschlechtseintrag offiziell zu ändern», teilt Stefanie Ullrich auf der Website des Pastoralraums Seeland mit. Dies ändere rechtlich nichts an ihrer Ehe und an der gemeinsamen Pastoralraumleitung, schreibt Ullrich weiter. «Diese Änderung wird vom Bischof, der Landeskirche und dem Kirchgemeinderat zur Kenntnis genommen und respektiert.» Stefanie Ullrich möchte sich auf Nachfrage des «pfarrblatt» aktuell nicht gegenüber Medien äussern.
Der letzte Satz der Mitteilung lässt aufhorchen. Obschon eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht kirchenrechtskonform ist, respektiert Bischof Felix Gmür die Entscheidung von Stefanie Ullrich und entzieht ihr auch nicht die sogenannte Missio. Eine solche Beauftragung des Bischofs ist für Seelsorgende mit Leitungsfunktion erforderlich.
«Keine lehramtliche Äusserung des Bischofs»
Das Bistum antwortet auf Nachfrage mit einem einzigen Satz: «Was in der persönlichen Mitteilung von Stefanie Ullrich steht, ist keine lehramtliche Äusserung des Bischofs. Mit ‹zur Kenntnis nehmen und respektieren› halten sich die erwähnten Personen an das geltende staatliche Recht.»
Das wirft die Frage auf, wie das Bistum in anderen Fällen reagiert, wenn Seelsorgende mit einer Missio in sogenannt «irregulären Lebenssituationen» leben, also beispielsweise mit einer Person gleichen Geschlechts liiert sind oder geschieden sind und in neuer Beziehung leben. Im November 2023 machten sechs Theolog:innen publik, dass sie aufgrund ihrer Lebensform bei der kirchlichen Anstellung Diskriminierung erfahren hatten. Sie forderten die Schweizer Bischöfe auf, Privatleben und Missio endlich zu entkoppeln.
Das Warten dauert an
Die gleiche Forderung hatte die römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ), der Dachverband der Landeskirchen, nach Publikation der Missbrauchsstudie im September 2023 bereits an die Bischöfe gestellt. Passiert ist seither nichts, ausser dass die Bischöfe das Thema an ihre Kommission für Theologie und Ökumene (TÖK) delegiert haben. Nach einem ersten Entwurf der TÖK, den die Bischöfe letzten September an ihrer Vollversammlung diskutiert hatten, hat die TÖK das Dokument Dokument nochmals überarbeitet.
«Die Sensibilität des Themas erfordert Diskussionen, in denen die unterschiedenen Anliegen und Vorgehensweisen evaluiert werden, um einen möglichst breit getragenen Vorschlag formulieren zu können. Wir sind noch voll in diesem Prozess», teilte Astrid Kaptijn, Präsidentin der TÖK, im Februar auf Anfrage des «pfarrblatt» mit. Seither sind zwei weitere Vollversammlungen der Bischofskonferenz über die Bühne, ohne dass sie sich hierzu geäussert hätten.
Eine aktuelle Nachfrage bei der Bischofskonferenz zeigt, dass der Prozess doch vorankommt: «Das von der TÖK überarbeitete Dokument wurde von den Bischöfen ausführlich diskutiert. Eine kleine interne Gruppe der SBK wird das Dokument auf Grundlage der Diskussion in der ordentlichen Versammlung überarbeiten, damit es veröffentlicht werden kann», teilt Sprecherin Arianna Estorelli auf Nachfrage mit. Die Arbeit daran sei derzeit im Gange. Das überarbeitete Dokument soll nach Möglichkeit auf einer kommenden Versammlungen der SBK vorgestellt und anschliessend veröffentlicht werden.
Entkopplung ist möglich
Das Beispiel aus dem Pastoralraum Seeland zeigt, dass eine Entkopplung von Privatleben und Missio offenbar möglich ist, auch wenn eine kirchenrechtliche Begründung seitens des Bistums ausbleibt. Auch ein Blick über die Landesgrenze bestätigt dies: Die deutschen Bischöfe haben ihre Grundordnung des kirchlichen Dienstes 2023 entsprechend geändert. Darin heisst es: «Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.» (Artikel 3, Absatz 2) Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, «insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen» (Artikel 7, Absatz 2). Von dieser Regelung ausgenommen sind Priester und Ordensleute.
RKZ ist zuversichtlich
«Es bleibt festzuhalten, dass es kein weltkirchliches Gesetz gibt, das die Lebensform kirchlicher Mitarbeitenden, die nicht Kleriker sind, vorgibt. Es sind also stets Bestimmungen, welche die Bischöfe in eigener Kompetenz erlassen», sagt auch Kirchenrechtler Urs Brosi. «Wir sind deshalb zuversichtlich, dass die SBK ohne zusätzlichen äusseren Druck zu einer guten Lösung findet.» Sollte das Ergebnis der SBK dennoch unbefriedigend ausfallen, «würde das Präsidium der Plenarversammlung der RKZ einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten», so Brosi im Februar gegenüber dem «pfarrblatt». Wir dürfen also gespannt sein, was aus der Plenarversammlung der Bischöfe vom 15. – 17. September in Lugano zu berichten sein wird. (aktualisiert: 22.7., ergänzt um aktuelle Stellungnahme der SBK)