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Seelsorgende, die Diskriminierung erlebt haben: Herbert Gut, Barbara Lehner, Pius Blättler, Daniel Ammann, Franz Zemp. Foto: zVg

Privatleben von Seelsorgenden: Viel Gegenwind für die Bischöfe

Enttäuschung, Ärger und Widerstand hat die «Standortbestimmung» der Bischöfe ausgelöst. Betroffene sprechen von Machtmissbrauch. Die Zürcher Kantonalkirche geht in aktiven Widerstand und ändert ihre Anstellungsordnung.

 

Das Privatleben von Seelsorgenden bleibt ein Kriterium für deren Anstellung in der Kirche. So lautet das Fazit einer so genannten «Standortbestimmung» der Schweizer Bischofskonferenz (SBK). Nach zweijähriger Diskussionsphase hatten sie diese Mitte November publiziert. 

Gespräch mit Bischöfen und Petition

Gegen das siebenseitige Papier regt sich nun Widerstand von verschiedenen Seiten. Die jüngste Aktion (5.12.) stammt von der «Allianz Gleichwürdig Katholisch», die sich für Reformen in der katholischen Kirche und damit für die Trennung von Privatleben und kirchlicher Anstellung einsetzt. Die Allianz lädt die SBK zu einem «offenen synodalen Gespräch» über die Lebensführung und Beauftragung von Seelsorger:innen ein. Um der Einladung das nötige Gewicht zu verleihen, hat die Allianz eine öffentliche Unterschriftensammlung lanciert. Bis Mitte Februar kann diese unterzeichnet werden. 

«Die SBK hat es versäumt, nötige Änderungen auszuarbeiten, um die römisch-katholische Kirche in der Schweiz zu einem diskriminierungsfreien Arbeitsumfeld für Seelsorger:innen zu machen», begründet die Allianz ihr Vorgehen in einer Mitteilung. «Aussagen, wonach schwule, lesbische, geschieden wiederverheiratete oder im Konkubinat lebende Seelsorger:innen nicht evangeliumsgemäss leben, verletzen die Würde der Betroffenen», heisst es im Begleittext zur Unterschriftensammlung. Bislang haben gut 260 Personen (Stand 8.12., 11.30h) die Petition unterzeichnet, darunter bekannte Namen wie Helena Jeppesen-Spuhler, Schweizer Delegierte an der Weltbischofssynode, Daniel Kosch, langjähriger Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz, und Katharina Jost Graf, Co-Präsidentin des «Frauenbund Schweiz». 

Wichtige Entscheidungen synodal treffen

Die Einladung ging bislang noch nicht direkt an die Bischöfe, erklärt Mentari Baumann, Geschäftsleiterin der Allianz, auf Nachfrage. Sie soll jedoch, getragen von den Unterschriften, vor der nächsten Vollversammlung der SBK ausgesprochen werden. Diese findet im März 2026 statt. Ein Datum für das Gespräch stehe nicht fest. Die Allianz ist überzeugt, dass alle grossen und wichtigen Entscheidungen in der Kirche synodal geführt werden müssten. «Das heisst aber auch, dass wir nicht alleine entscheiden dürfen, in welchem Setting dieser Dialog stattfinden wird», so Baumann. Die Allianz möchte das gemeinsam mit der SBK entscheiden. 

Zürich: Missio-Entzug führt nicht mehr zu Kündigung

Handfester Widerstand kommt auch aus Zürich. Hier kann der Churer Bischof Angestellten, deren Lebensform nicht den kirchlichen Normen entspricht, zwar die kirchliche Beauftragung (Missio) entziehen. Dieser Entzug hat aber neu nicht mehr automatisch die Kündigung durch die anstellende Kirchgemeinde oder Körperschaft zur Folge. «Die private Lebensführung und Beziehungsform wird von der Körperschaft nicht mehr als Begründung für einen Missio-Entzug und der daraus resultierenden Entlassung akzeptiert», heisst es in der Mitteilung der Katholischen Kirche im Kanton Zürich. Der Bischof könne in solchen Fällen gegen den Entscheid der anstellenden Behörde Rekurs einlegen. «Die Rekurskommission der Körperschaft entscheidet dann abschliessend, ob sachlich begründete Argumente für eine Kündigung vorliegen oder nicht – wobei die private Lebensführung ausdrücklich als Grund ausgeschlossen ist.» Laut Mitteilung wurde die neue Regelung wurde «in Absprache mit dem Bischof von Chur ausgehandelt.» Sie geht auf eine Motion der Synodalen Monika Zimmerli zurück, diese wurde mit 64 Ja-, 18 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen. 

Luzern: Sonderkommission erwartet Taten

Einen solchen Weg könnte auch Luzern einschlagen. Die dortige Synode verlangt «die uneingeschränkte Anerkennung eines freien partnerschaftlichen Lebens auch für kirchliche Mitarbeitende», wie es in der entsprechenden Motion heisst. Die Synode hatte 2024 eine Sonderkommission (Soko) beauftragt, an diesem Thema dranzubleiben. Die «Standortbestimmung» der Bischofskonferenz erfülle diese Forderung nicht, sagt Soko-Präsident Thomas Scherer auf Nachfrage des «pfarrblatt». Die Kommission vermisst vor allem konkrete Massnahmen. «Es ist unklar, ob den Worten Taten folgen werden», so Scherer. Wie die Allianz setzt auch die Luzerner Sonderkommission auf Gespräche. Sie möchte «den Dialog mit der Bistumsleitung weiterführen und sich für eine Regelung einsetzen, die allen qualifizierten Menschen die adäquate Mitarbeit in der Kirche ermöglicht, unabhängig von ihrem privaten partnerschaftlichen Leben», so Scherer. Auf die Frage des «pfarrblatt», ob das Zürcher Modell auch für die Luzerner Körperschaft eine Option ist, antwortet Scherer: «Die Sonderkommission Aufarbeitung Missbrauch der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern wird den genauen Wortlaut der Motion und der Anstellungsordnung studieren und diskutieren. Das weitere Vorgehen wird sie in der Folge definieren.» 

Betroffene: «Machtmissbrauch beenden» 

«Enttäuscht, verärgert und irritiert» über die «Standortbestimmung» der Bischöfe zeigen sich fünf Seelsorger:innen aus dem Raum Luzern, die ihre Diskriminierung aufgrund ihrer Lebensform 2023 publik gemacht hatten. «Im Namen von Theolog:innen und Seelsorgenden, die erlebt haben, wie ihnen aufgrund ihrer privaten Beziehungssituation die Missio verweigert, entzogen oder in Frage gestellt wurde, ist dieser Fortsetzung des Machtmissbrauchs entschieden zu widersprechen», schreiben sie in einer gemeinsamen Stellungnahme (4.12.) «Indem Bischöfe das Recht in Anspruch nehmen, über die private Lebensführung ihrer Mitarbeitenden zu urteilen, verletzen sie das Recht auf Privat- und Familienleben.» 

Die Betroffenen prangern insbesondere die Willkür der bischöflichen Autorität an: Entscheidungen über Missio und Anstellung sollten «transparenten Verfahren, Einspruchsmöglichkeiten und unabhängiger Überprüfung» zugänglich sein. Um diesem Machtmissbrauch vorzubeugen, verlangen sie die «Einrichtung unabhängiger Beschwerde- und Schlichtungsstellen für Fälle von Missio-Entzug oder -Verweigerung». Die Betroffenen richten sich aber auch an die Körperschaften mit der Bitte, sich «für die Grundrechte und den Persönlichkeitsschutz ihrer Mitarbeitenden einzusetzen», etwa durch die Weiterentwicklung von Anstellungsreglementen, wie in Zürich bereits geschehen, oder durch das Nutzen des rechtlichen und politischen Spielraums, «um sicherzustellen, dass ein Missio-Entzug nicht automatisch zu einer Kündigung führt». (aktualisiert 9.12., Antwort Thomas Scherer zur Motion Zimmerli/sys)