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Ist gute Seelsorge von der Lebensform abhängig? Um diese Frage dreht sich ein Dokument der Schweizer Bischöfe. Symbolbild: Pixabay.com

Kirchenreform in Sicht? Nächste Entscheidung im November

Soll eine kirchliche Anstellung weiterhin an bestimmte Lebensformen gebunden sein? Die Schweizer Bischöfe einigen sich auf eine Antwort, geben sie aber noch nicht bekannt. Sie diskutieren ihren Standpunkt nun mit dem Dachverband der Landeskirchen.

 

Das Privatleben von Seelsorgenden der römisch-katholischen Kirche soll bei Anstellungen keine Rolle mehr spielen. Diese Frage wurde an der Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz, die am  17. September zu Ende ging, einmal mehr diskutiert. Die «Allianz Gleichwürdig Katholisch» (AGK), die sich für Reformen in der katholischen Kirche einsetzt, hatte kurz vor der Versammlung in einem offenen Brief daran erinnert, dass diese vor zwei Jahren gestellte Frage nach wie vor offen ist. Mit entsprechend grosser Spannung wurde erwartet, ob die Bischofskonferenz nach Ende ihres Zusammenkommens in dieser Frage vorangekommen sein würde. 

Nächste Runde: Anfang November 

Positiv ist festzuhalten, dass die Bischöfe «die von der Kommission für Theologie und Ökumene dazu erarbeitete Grundlage besprochen und die Standortbestimmung zur Verbindung von Lebensform und kirchlicher Beauftragung finalisiert» haben. So heisst es in der Medienmitteilung vom 18. September. Das entsprechende Dokument werde nun in dem Gremium, welches die Zusammenarbeit der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) mit dem Dachverband der Landeskirchen (RKZ) regelt, vorgestellt und später veröffentlicht. Dieser «Kooperationsrat SBK-RKZ» tagt anfangs November. Von der RKZ war die Forderung nach der Trennung von privater Lebensform und kirchlicher Beauftragung vor zwei Jahren gestellt worden, unmittelbar nach Publikation der Missbrauchsstudie.  

Die AGK begrüsst dieses Vorgehen. «Nachhaltige systemische Veränderungen benötigen den Rückhalt von SBK und RKZ», teilt Geschäftsführerin Mentari Baumann auf Nachfrage mit.

«Dem Evangelium entsprechender Lebensstil»

Zum Inhalt des Dokuments äussert sich die SBK nicht. «Die Überzeugungskraft von Seelsorgerinnen und Seelsorgern gründet in ihren Charismen und Kompetenzen und misst sich zugleich an einem dem Evangelium entsprechenden Lebensstil», heisst es in der Mitteilung lediglich. Diese Formulierung legt nahe, dass die SBK nicht grundsätzlich von ihrer lehramtstreuen Position abrückt, wonach geschiedene wiederverheiratete oder gleichgeschlechtlich liierte Menschen in sogenannt «irregulären Situationen» leben.

Urs Brosi, Generalsekretär der RKZ, zeigte sich im Februar gegenüber dem «pfarrblatt» optimistisch, dass die SBK zu einer guten Lösung finden werde. Sollte das Ergebnis der SBK dennoch unbefriedigend ausfallen, werde «das Präsidium der Plenarversammlung der RKZ einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten», so Kirchenrechtler Brosi damals.