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Ob die Eltern verheiratet, unverheiratet oder alleinerziehend sind, entscheidet nicht darüber, ob ein Kind getauft werden kann. Foto: unsplash

«Nur Kinder von verheirateten Paaren dürfen getauft werden.»

Mythos oder Wahrheit? - Unsere aktuelle Jahresserie klärt Fragen rund um die katholische Kirche.


Das stimmt nicht: Auch Kinder von unverheirateten oder alleinerziehenden Eltern können in der römisch-katholischen Kirche getauft werden. Entscheidend ist nicht, ob die Eltern verheiratet sind. 

Voraussetzung ist vielmehr die begründete Hoffnung, dass das Kind im katholischen Glauben erzogen wird. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sollen also bereit sein, das Kind auf seinem Glaubensweg zu begleiten. 

Die Kirche wünscht sich dafür ein stabiles familiäres Umfeld für das Kind. Eine kirchliche Trauung, ein Ehebündnis, der Eltern ist jedoch keine Voraussetzung für die Taufe. Vor der Taufe findet in der Regel ein Gespräch mit der zuständigen Pfarrei statt. Dabei werden die Bedeutung der Taufe und die religiöse Begleitung des Kindes besprochen. 

Ob die Eltern verheiratet, unverheiratet oder alleinerziehend sind, entscheidet also nicht darüber, ob ein Kind getauft werden kann.


Mythos und Wahrheit im Überblick