Kirchensteuern für Unternehmen abschaffen oder nicht? Darüber entbrannte in den letzten Jahren in vielen Kantonen eine politische Debatte. Etwa in Basel-Landschaft, Glarus, Luzern, Schwyz, Thurgau, Uri oder Zug. Die Gegner:innen der Steuer konnten bisher jedoch keine Erfolge erzielen.
Nun kommt Bewegung in die Sache: Der Berner Regierungsrat unterstützt einen Kompromissvorschlag. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen keine Kirchensteuern mehr bezahlen müssen. Zur Zahlung verpflichtet wären erst juristische Personen mit einem jährlichen Reingewinn von mehr als 700000 Franken. Die neue Regelung könnte frühestens ab 2029 in Kraft treten.
Ob es zur Reform kommen wird, der Status quo erhalten bleibt oder gar alle Unternehmen von den Kirchensteuern befreit werden sollen, entscheidet das Berner Kantonsparlament in der Frühlingssession. Diese ist von Anfang bis Mitte März 2026 geplant.
Wer zahlt, wenn es keinen Zwang gibt?
Konkret sieht der Vorschlag des Regierungsrats vor, dass KMU künftig frei entscheiden, ob und welche Religionsgemeinschaft sie mit einer Spende unterstützen. Das kommt jedoch einer Streichung gleich, wie ein Blick in den Kanton Neuenburg zeigt. Dort ist die Kirchensteuer für Unternehmen freiwillig und nur wenige zahlen. Ein Obligatorium scheiterte 1960 klar, 72 Prozent der Stimmberechtigten – die Frauen hatten im Jahr zuvor das Wahlrecht erlangt – waren dagegen.
Eine solche «freiwillige Steuer» – de facto eine Spende, die nicht von den Steuern abgezogen werden darf – wird in Neuenburg nur von etwa jeder zwanzigsten juristischen Person bezahlt. Die Quote bewegte sich in den letzten Jahren zwischen drei und acht Prozent, aktuell sinkt sie wieder und lag 2024 bei vier Prozent, wie ein Blick in den letzten Finanzbericht zeigt. «Wir haben einzelne Unternehmen, die uns sehr wohlgesonnen sind», sagt Florian Schubert. Der Neuenburger Pfarrer ist ehemaliger Synodalrat der Neuenburger Kantonalkirche und hat seit 2024 im Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) Einsitz.
«Vorauszuplanen ist extrem schwierig»
Das Neuenburger System ist volatil, jedes Jahr kann es für Kirchen zu bösen Überraschungen kommen. «Das macht es extrem schwierig vorauszuplanen.» Das zeigte sich exemplarisch, als der Tabakkonzern Philipp Morris 2010 die «Steuer» strich und seine jährliche Zahlung von rund 1,5 Millionen Franken an die Landeskirchen einstellte.
Die Reformierten mussten eine Einbusse von zehn Prozent ihrer Einnahmen hinnehmen, die Katholik:innen sogar 15 Prozent, wie Swissinfo damals vermeldete. Das sei kein Einzelfall gewesen, sagt Schubert. «Gerade die grossen amerikanischen Unternehmen passten damals ihre Politik an, keine religiösen Institutionen zu unterstützen.» Zuvor hätten sie sich jeweils den lokalen Gegebenheiten angepasst.
Die Betroffenheit ist unterschiedlich stark
Ein solches Szenario wie in Neuenburg will der Berner Regierungsrat mit seinem Kompromissvorschlag vermeiden. Es sind zwar nur drei Prozent der grössten Unternehmen, die einen Jahresgewinn von über 700000 Franken erzielen. Sie tragen aber zu vier Fünfteln der juristischen Kirchensteuern bei und sollen weiterhin zahlen müssen.
Bei einer Annahme des Kompromisses müssten die Kirchgemeinden im Kanton Bern jedes Jahr auf rund 9 Millionen Franken verzichten, schätzt der Regierungsrat. Zur Einordnung: Das entspricht knapp vier Prozent der gesamten Kirchensteuereinnahmen aus dem Jahr 2023. Damals nahmen die Berner Kirchgemeinden aller drei Landeskirchen knapp 42 Millionen Franken von juristischen und rund 200 Millionen Franken von natürlichen Personen ein.
Eine verkraftbare Einbusse, so scheint es. «Die Betroffenheit ist aber unterschiedlich stark», sagt Anaël Jambers, Co-Leiterin Fokus Kirche bei den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (Refbejuso). «Es kommt drauf an, welche Unternehmen im Gebiet der Kirchgemeinde angesiedelt sind.»
Analyse der Steuereinnahmen fehlt
Wie stark die Auswirkungen bei einer Umstellung auf freiwillige Kirchensteuern wären, können die Kirchgemeinden nicht ermitteln. «Sie haben keine Analyse der Steuereinnahmen nach Unternehmensgewinn», sagt Jambers. Auch auf Nachfrage bei der Gemeinde erhalte man keine Infos, Grund ist der Datenschutz. Zuständig für die Steuern ist der Kanton. Er analysiert laut Jambers die Daten, um zu sehen, wie sich eine Freigrenze auf einzelne Kirchgemeinden auswirken könnte. «Wann wir diese Analyse erhalten, ob vor oder nach der Abstimmung des Grossen Rats, wissen wir nicht.»
Mit einem Rückgang der Steuern juristischer Personen ist die Erbringung von gesamtgesellschaftlichen Leistungen gefährdet.
Regula Furrer, Generalsekretärin der Landeskirche Bern
Aktuell warte man «offen und gespannt» auf die Frühlingssession, heisst es bei Refbejuso. «Wir sind bereit, mit den Grossrätinnen und Grossräten das Gespräch zu suchen», sagt Jambers. Der Bericht des Regierungsrats bilde die Grundlage für eine Diskussion. Auch die katholische Landeskirche Bern sucht das Gespräch mit den Politiker:innen: «Wir wollen aufzeigen, dass nicht alle Kirchgemeinden auf Rosen gebettet sind und mit einem Rückgang der Steuern juristischer Personen die Erbringung von gesamtgesellschaftlichen Leistungen in den Kirchgemeinden und Pfarreien gefährdet ist», sagt Generalsekretärin Regula Furrer.
In ihrer Analyse bewertet die Exekutive eine komplette Freiwilligkeit der Kirchensteuern für Unternehmen in einem Punktesystem übrigens gleich gut wie eine Entlastung der KMU via Freigrenze. Jambers sagt deshalb: «Es kann noch alles passieren.»
Gelder dürfen nicht für kultische Zwecke genutzt werden
Aufgrund der negativen Zweckbindung im Kanton Bern – die Gelder der Unternehmen dürfen nicht für kultische Zwecke verwendet werden – würden unter Kürzungen in erster Linie die gesamtgesellschaftlichen Leistungen leiden, welche die Kirchen erbringen.
Darunter fällt beispielsweise die Arbeit mit jungen Menschen, Senior:innen, mit Einsamen oder Randständigen. Betroffen wäre aber auch der Gebäudeunterhalt, der in dieser Betrachtung häufig vergessen gehe. «Dann stehen die kirchlichen Behörden vor der schwierigen Frage, ob ein soziales Angebot erhalten werden soll oder ob die Kirchengebäude fachgerecht unterhalten werden», so Jambers.
Oft seien die Kirchen ja auch touristische Attraktionen und würden zum Florieren der lokalen Wirtschaft beitragen. Selbst bei einer Annahme des Kompromissvorschlags des Regierungsrats käme es zu Umbrüchen. «Dann müssten wir wohl den Finanzausgleich anschauen, um stark betroffene Gemeinden zu entlasten», sagt Jambers. Um dort Anpassungen vorzunehmen, wären ein Beschluss der Synode und ein entsprechender zeitlicher Vorlauf nötig.
* Dieser Artikel erschien zuerst auf ref.ch