«In den Pfarreien, Pastoralräumen und Kirchgemeinden des Kantons Bern braucht es einen ‹Change- oder Transformationsprozess›», schreibt die Landeskirche Bern in einer Medienmitteilung (22.11.). «Es gibt einen Mangel an Seelsorgepersonal. Die Beteiligung an Gottesdiensten und Feiern ist an gewissen Orten rückläufig und in einigen Kirchgemeinden zeichnet sich ein Mangel an Ehrenamtlichen ab, die sich in Gremien engagieren.» Diese Entwicklung erfordere «tiefgreifende Veränderungen». Zur Unterstützung dieses Prozesses hat sie vorsorglich 100'000 Franken gesprochen.
Auf Nachfrage des «pfarrblatt» erläutert Generalsekretärin Regula Furrer, Kirche könne heute nicht mehr so gelebt werden wie vor 30 Jahren: «Engagement und Beteiligung der Mitglieder sind schon länger deutlich rückläufig, Austritte werden häufiger. Vor allem aber fehlt der Kirche das Personal und die Altersstruktur, beziehungsweise die Alterspyramide der Seelsorgenden ist bedenklich.»
Der Landeskirche sei schon lange klar, dass es Veränderungen in der kirchlichen Arbeit und allenfalls in den staatskirchenrechtlichen Strukturen, also den Kirchgemeinden, brauche, «um das Kirchenschiff wieder in stabilere, zukunftsgerichtete Gewässer zu führen», so Furrer weiter.
Viele Fragen offen
Mit dem Geld, das die Landeskirche nun zur Verfügung stellt, sollen diese Veränderungen angegangen werden. Wie diese aussehen und wofür die 100'000 Franken konkret eingesetzt werden, bleibt allerdings unklar. In der Medienmitteilung heisst es dazu lediglich: «Pfarreien, Pastoralräume und Kirchgemeinden werden – wenn nötig – mit fachkompetenter Begleitung unterstützt.»
Laut Furrer ist erst die ungefähre Stossrichtung der Veränderungen klar, «die Frage, wo und welcher Art Veränderungen gemacht werden sollen, muss noch ergründet werden». Dabei gehe es um Fragen wie: «Welche Art und welche Form von Kirche brauchen wir in der Zukunft? Was müssen wir verändern, um weiterhin Leute anzusprechen? Was darf aufgegeben werden? Was muss in die Zukunft ‹gerettet› werden?»
Beim gesprochenen Geld handelt es sich um einen «ersten Betrag». Weitere Unterstützungsbeträge sind laut Furrer denkbar.
Begriff «Kulturwandel» unterschiedlich verwendet
Der Change-Prozess steht im Zusammenhang mit einem Veränderungsprozess im gesamten Bistum Basel. Furrer verweist entsprechend auf das Dokument «PEP to go», das im September 2024 vom Bistum veröffentlicht wurde (siehe Infobox). Darin ist von einem nötigen «Kulturwandel» die Rede – ein Begriff, der bei der Publikation der Missbrauchsstudie 2023 erstmals verwendet wurde und einen nötigen Wandel in der Haltung der römisch-katholischen Kirche im Umgang mit Täter:innen und Betroffenen bezeichnete. Im Kontext von «Pep to go» meint der Begriff etwas ganz anderes, nämlich die Notwendigkeit, dass sich die Kirche mit ihrem eigenen Kleiner-Werden auseinandersetzt.
«PEP to go»
Im September 2024 veröffentlichte das Bistum Basel die Broschüre «PEP to go». Das Dokument dient der Weiterentwicklung des «Pastoralen Entwicklungsplans» angesichts aktueller Herausforderungen der Kirche. Das «Arbeitsinstrument für den Kulturwandel», so der Untertitel, wurde in einem synodalen Prozess erarbeitet. Der Basler Bischof Felix Gmür fordert in der Einleitung dazu auf, dem Rückgang an Mitgliedern, Personal und Finanzen offen ins Auge zu sehen. Als Herausforderungen werden die sinkende Relevanz, das Wegbrechen des Personal oder die Digitalisierung erwähnt. Als mögliche Antworten darauf werden «Pastorale Wegweiser» skizziert. Darin geht es etwa um die Beteiligung aller Gläubigen, die Offenheit für neue Berufsfelder, die Stärkung kultureller Vielfalt oder den Ausbau digitaler Kommunikation.