Im Mai wurde die Initiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» eingereicht. Inhaltlich geht es um das gleiche Anliegen wie bei der Konzernverantwortungsinitiative, die 2020 am Ständemehr gescheitert war. Die Unterschriften zur neuen Initiative waren in einer Rekordzeit von 14 Tagen zustande gekommen.
Nun hat der Bundesrat entschieden, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Sowohl Initiativkomitee wie Bundesrat wollen international tätige Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, dass sie und ihre Tochterfirmen im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Beide argumentieren damit, die Gesetzgebung mit den Richtlinien der EU abstimmen zu wollen.
EU könnte Richtlinien lockern
Doch die Initiative und der indirekte Gegenvorschlag gehen dabei von unterschiedlichen Standards aus: Die Initiant:innen berufen sich auf eine EU-Richtlinie von 2024, wonach die Sorgfaltspflicht für Unternehmen mit mehr als 1000 Angestellten und einem Umsatz von 450 Millionen Franken gelten soll, wie es im Initiativtext heisst. Inzwischen hat der Europarat diese Schwellenwerte jedoch auf 5000 Angestellte und einen Umsatz von 15 Milliarden Euro erhöht. Ohne konkrete Zahlen zu nennen, will der Bundesrat «nicht über die künftigen Bestimmungen der EU hinausgehen», heisst es in der Mitteilung vom 3. September. Das Geschäft ist im EU-Parlament noch hängig.
Der Bundesrat will die konkrete Umsetzung denn auch erst festlegen, wenn Klarheit über die Stossrichtung der künftigen Bestimmungen der EU bestehe.
Kirchliches Engagement weckte Unmut
2020 engagierten sich zahlreiche kirchliche Einzelpersonen, Organisationen, Kirchgemeinden und Pfarreien für die Initiative, darunter auch der Basler Bischof Felix Gmür. Die kirchlichen Kräfte waren auf der Website «Kirche für Konzernverantwortung (KVI)» gebündelt. An vielen Kirchtürmen, besonders in der Region Bern, hingen Fahnen mit der Ja-Parole zur Abstimmung. Das sorgte für heftige Diskussionen.
Die Emotionen kochten auch in der Politik hoch. In mehreren Kantonen, darunter Bern, gab es Vorstösse, die Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften zur politischen Neutralität zu verpflichten. Mit nur einer Stimme Differenz scheiterte an der Herbstsession vom September 2024 ein Antrag im Berner Kantonsparlament. Dieser hatte gefordert: Die Kirchen hätten «sich politisch neutral zu verhalten und insbesondere keine Abstimmungs- oder Wahlempfehlungen öffentlich kundzutun».
Postulat hängig
Aktuell prüft der Regierungsrat des Kantons Bern die Folgen, wenn die Kirchensteuern für Unternehmen freiwillig würden. Das Postulat geht zurück auf FDP-Grossrat Carlos Reinhard, es wurde 2023 mit grosser Mehrheit angenommen. Laut Reinhard geht es um einen Betrag von rund 40 Millionen Franken, aufgeteilt auf die drei Landeskirchen. Reinhard erwartet, dass sein Postulat noch dieses Jahr in den Grossen Rat kommen wird.
In Anbetracht dieser Debatten erstaunt es, dass eine Vox-Analyse des GFS Bern zur Abstimmung vom November 2020 kaum medialen Widerhall fand. Dabei zeigte sie, dass Konfessionslose eher für die Konzernverantwortungsinitiative (62%) stimmten als Kirchenmitglieder (45%). Ein möglicher Effekt wurde allein bei praktizierenden Reformierten festgestellt: 68 Prozent derjenigen, die mindestens einmal pro Monat einen Gottesdienst besuchten, hätten ja gestimmt. Bei Katholik:innen sei kein solcher Effekt erkennbar (40% Zustimmung), so die Untersuchung.