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Noch ist es Winter. Im Frühling entscheidet das Berner Kantonsparlament über die Abschaffung der Kirchensteuer für KMUs. Foto: Unsplash

Kirchensteuern für Unternehmen: Kommission will Status quo beibehalten

Eine vorberatende Kommission des Berner Kantonsparlaments will die Kirchensteuern für Unternehmen nicht abschaffen.

In der Frühlingssession wird der Grosse Rat des Kantons Bern darüber entscheiden, ob Kirchensteuern für KMUs abgeschafft werden sollen. Die Berner Regierung schlägt eine Freigrenze für Unternehmen mit Gewinnen unter 700'000 Franken vor. Der Vorschlag ist eine Antwort auf ein Postulat von FDP-Grossrat Carlos Reinhard. 

Einbussen für Kirchgemeinden zu hoch

Die vorberatende Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) spricht sich gegen diesen Vorschlag aus. Mit einer Planungserklärung beantragt sie, am Status quo festzuhalten. Dies geht aus einer Medienmitteilung hervor. Die Einbussen für die Kirchgemeinden durch eine Abschaffung der Kirchensteuer wären zu hoch. Die Kirchen leisteten mit diesem Geld wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur. Die SAK lobt den hohen gesellschaftlichen Wert dieser Leistungen, weshalb sie auch zukünftig gewährleistet werden sollten. 

Landeskirchen alarmiert

Dies bestätigten die Landeskirchen in einer gemeinsamen Mitteilung Ende 2025: Die Kirchen könnten dank der Steuern für Unternehmen Begegnungsorte bieten, Menschen in belastenden Lebenssituationen unterstützen und durch das Engagement vieler Freiwilliger eine hohe Lebensqualität vor Ort sichern. Eine Schwächung dieser Strukturen würde jene Regionen besonders treffen, die bereits von einem Rückgang öffentlicher Angebote betroffen seien, argumentieren die Kirchen. Sie erwähnen ausserdem die Investitionskraft der Kirchgemeinden vor Ort, die zulasten des örtlichen Gewerbes «deutlich geschwächt» würde.  

Zwischen 2019 und 2023 betrugen die Einnahmen aus der Kirchensteuer juristischer Personen durchschnittlich 42 Millionen Franken pro Jahr. Dies entspricht in den meisten Kirchgemeinden bis zu 20 Prozent des gesamten Steuerertrags, wie dem Bericht des Regierungsrats zu entnehmen ist. Bei einer Annahme würden 97 Prozent der Unternehmen von der Steuerpflicht befreit. 

Steuergelder für Projekte anderer Religionen einsetzen

Nur eine Minderheit in der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen stellte sich hinter den Vorschlag des Regierungsrates. Dieser hatte in seinem Bericht an den Grossen Rat angesichts der religiösen Diversität auch eine alternative Verwendung der Steuereinnahmen geprüft. Einen Vorschlag dazu hatte er jedoch nicht gemacht. Eine Minderheit der SAK beantragt gemäss Mitteilung nun, mit einem Teil der Einnahmen aus den Kirchensteuern von Unternehmen Projekte von Religionsgemeinschaften zu unterstützen, die nicht öffentlich-rechtlich anerkannt sind. Dies könnten beispielsweise Projekte von Freikirchen oder von muslimischen Gemeinschaften sein. 

Der Grosse Rat wird das Thema in der Frühlingssession (Anfang bis Mitte März) beraten. sys