Im Schatten der 10-Millionen-Initiative ist die Änderung des Zivildienstgesetzes, über das die Stimmberechtigten am kommenden Sonntag abstimmen, in den Hintergrund gerückt. Nun äussert sich die Kommission «Justitia et Pax» deutlich: Die Vorlage sei abzulehnen, weil sie die Gewissensfreiheit als verfassungsmässig und völkerrechtlich geschütztes Grundrecht untergrabe und den sozialen Zusammenhalt schwäche. Die vom Parlament im September 2025 beschlossene Revision, gegen die das Referendum ergriffen wurde, verschärft die Zulassungsbedingungen zum Zivildienst in sechs Punkten.
Langjährige Position
Die Kommission der Schweizer Bischofskonferenz hält dem ihre langjährige Position entgegen: Bereits 1981 bezeichnete sie den «Beweis durch die Tat» als vernünftigste Lösung im Umgang mit Kriegsdienstverweigerung. Wer bereit sei, anderthalbmal so viele Diensttage zu leisten, belege die Ernsthaftigkeit seines Gewissenskonflikts – durch Tat statt Deklaration. Diese seit 2009 geltende Tatbeweislösung dürfe nicht ausgehöhlt werden. Einen Menschen trotz schweren Gewissenskonflikts zum Militärdienst zu zwingen, verletze seine Würde.
«Justitia et Pax» schreibt in Ihrer Stellungnahme weiter: «Zivildienstleistende tragen in Spitälern, Schulen, Kindertagesstätten und Naturschutzprojekten konkret zum positiven Frieden bei. Ein Sicherheitsverständnis, das ausschliesslich auf militärische Kapazitäten setzt, greift zu kurz. Ein Rückgang der Zahl Zivildienstleistenden schwächt jene gesellschaftlichen Institutionen, die Sicherheit und ‹positiven Frieden› im weiteren Sinne erst ermöglichen.» Die Sicherheitsziele der Revision seien hingegen nicht belegt – die Armee gewinne dadurch kein Personal. Zudem fordere die christliche Soziallehre ein Sicherheitsverständnis, das Menschenwürde, Gerechtigkeit, Solidarität und aktiven Friedensaufbau verbinde, schreibt die Kommission. Ein Nein zur Revision sei deshalb keine Schwächung, sondern eine «ethische Stärkung einer demokratischen Gesellschaft».
Die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie hier.