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Nur der auf Freiheit beruhende Glaube ist Ausdruck eines existenziellen Vertrauens auf Gott. Foto: unsplash

In Freiheit glauben

Glaube kann nicht erzwungen werden. Und auch kirchliche Gebote wirken nur, wenn sie in freier Selbstbestimmung angenommen werden. In der katholischen Kirche besteht mit Blick auf die Glaubensfreiheit noch Nachholbedarf.


Kürzlich ist mir ein Gegensatz aufgefallen: Das staatliche Recht spricht von «Glaubensfreiheit», die Bibel und das Kirchenrecht von «Glaubensgehorsam». Müsste es nicht umgekehrt sein: staatliche Gesetze für Gehorsam und Grenzen, die christliche Botschaft für die Überwindung auf dem Weg in die Freiheit? Dazu zwei Hinweise: 

1. Der Staat will unsere Freiheit nicht einschränken, sondern in einem freiheitlichen, demokratischen Staat allen Bürger:innen ein Leben in grösstmöglicher Freiheit ermöglichen. Dementsprechend beginnt die Bundesverfassung mit einem Katalog von Grund- und Menschenrechten, darunter auch «Glaubens- und Gewissensfreiheit». Sinn des Gesetzes ist nicht, Freiheit zu beschneiden, sondern die Freiheit und das Lebensrecht aller, insbesondere der Schwächsten, zu schützen. 

2.  Mit «Glaubensgehorsam» verbindet sich oft die Befürchtung, es gehe um Unterordnung unter eine religiöse Autorität. Wer sich religiös binde, sei nicht mehr frei. Das widerspricht Bibelstellen von der «Freiheit der Kinder Gottes» und der «Wahrheit, die frei macht». Auch das Zweite Vatikanische Konzil (1965) hält fest: «Die Würde des Menschen erfordert, dass er gemäss seiner freien Wahl handelt, von innen her bewegt und nicht unter innerem Drang oder äusserem Zwang» (gekürzt). 

Glaube ist Ausdruck des Vertrauens auf Gott 

Glaube setzt Freiheit voraus. Sonst wäre er nicht Ausdruck existenziellen Vertrauens auf Gott und selbstverantworteter Zustimmung zur christlichen Botschaft, sondern fremdbestimmte Unterordnung. Dasselbe gilt für den «Glaubensgehorsam»: Ein erzwungenes Ja zu Gott wäre kein wirkliches Ja und kein wirklicher Glaube. Das ist wichtig, weil das Freiheitsbewusstsein ein zentrales Merkmal der Moderne ist. 

Mündige Christ:innen erwarten, dass ihre Freiheit nicht an der Kirchentür endet. Die Kirche ist daher nur glaubwürdig, wenn sie ein Ort ist, an dem die «Freiheit der Kinder Gottes» im selbstbestimmten Gehorsam gegenüber dem Evangelium gelebt werden kann. Kirchliche Gebote wirken nur, wenn sie in Akten freier Selbstbindung angenommen werden – und Fragen der Wahrheit dürfen nicht mehr allein von der Hierarchie entschieden werden. 

Offene Diskussion der Probleme

 Diesen vom Zweiten Vatikanischen Konzil angedachten Weg ist die Kirche nicht konsequent gegangen: Nach aussen wurde sie zur Anwältin der Menschenrechte, nach innen aber hat sie die Glaubensfreiheit nur halbherzig umgesetzt. Sie nutzt die Forderung nach Glaubensgehorsam weiterhin zur Durchsetzung eigener Wahrheits- und Autoritätsansprüche – auf Kosten der Freiheit und Gewissenswürde der Gläubigen. 

Immerhin hat Papst Franziskus mit den Synoden zu Ehe und Familie und dem synodalen Prozess Bewegung in die Kirche gebracht. Die Probleme sind nicht gelöst, werden aber nicht mehr «unter dem Deckel» gehalten, sondern offen debattiert. Es bleibt zu hoffen, dass die Kirche unter Papst Leo XIV. konkrete Schritte unternimmt und mehr und mehr zu einem Ort wird, wo Menschen in Freiheit glauben.


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