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Foto: Pia Neuenschwander

«Ich hatte keine Möglichkeit, mich zu verabschieden …»

Bistumskolumne von Weihbischof Josef Stübi

«Kondolieren am Grab bitte unterlassen»; «Abdankung nur im engsten Familienkreis»; «Die Bestattung fand statt am …»; «Keine Abschiedsfeier erwünscht»; «Die Asche wird der Natur übergeben» …. Ja, der Wille einer verstorbenen Person oder auch der Angehörigen ist zu respektieren. Trotzdem nde ich diese Entwicklung hin zu einem einsamen und stillen Abgang aus dieser Welt bedenklich. Deshalb ist es mir ein Anliegen, den Blick diesbezüglich zu weiten – motiviert auch durch die Aussage einer jungen Frau, die mir nach dem Tod eines ihr nahestehenden Freundes mit Tränen in den Augen sagte: «Ich hatte keine Möglichkeit, mich von ihm zu verabschieden.» Sie fühlte sich ausgeschlossen. Solche Aussagen führen mich zur Frage: Hat der Tod eines Menschen nicht auch mit der Gemeinschaft zu tun, mit seinen Verwandten, seinen Mitarbeitenden, seinem Freundeskreis, mit all jenen, denen er lieb und wichtig war?

Ihnen wird so die Möglichkeit des physischen und gemeinschaftlichen Abschiednehmens, ja auch des gemeinschaftlichen Trauerns verwehrt und verunmöglicht. Gibt es nicht auch darauf einen legitimen moralischen Anspruch? Diese Frage stellt … 

Josef Stübi, Weihbischof