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Wer kirchlich verheiratet ist und sich scheiden lässt, kann in der Regel kein zweites Mal kirchlich heiraten. Foto: unsplash

«Geschiedene können in der römischkatholischen Kirche nicht nochmals kirchlich heiraten.»

Mythos oder Wahrheit? - Unsere neue Jahresserie klärt Fragen rund um die katholische Kirche.


Grundsätzlich stimmt das: Nach katholischer Lehre gilt die Ehe als unauflösliches Sakrament. Wurde eine Ehe gültig kirchlich geschlossen, kann sie durch eine zivile Scheidung nicht einfach aufgehoben werden. 

Das bedeutet: Wer kirchlich verheiratet ist und sich scheiden lässt, kann in der Regel kein zweites Mal kirchlich heiraten. 

Ganz ausgeschlossen ist eine erneute kirchliche Trauung aber nicht: Ein kirchliches Verfahren kann klären, ob die erste Ehe von Anfang an ungültig war. Dies ist etwa der Fall, wenn bei der Eheschliessung wesentliche Voraussetzungen fehlten, zum Beispiel die freie Zustimmung oder die innere Bereitschaft der Eheschliessenden zu einer lebenslangen, verbindlichen Ehe. 

Wird die Ehe für nichtig erklärt, ist eine erneute kirchliche Heirat möglich. 


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