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Nur eine vom Bischof bestimmte Instanz erhält Zugang zu den Ergebnissen der Eignungstests. / Foto: istock

Eignungstests für Seelsorgende

Seit einem Jahr werden angehende Seelsorgende auf ihre Eignung für den Beruf getestet. Die Resultate bleiben im Bistum. Betroffene kritisieren die fehlende Transparenz.


Seit April 2025 durchlaufen angehende Seelsorger:innen einen Eignungstest. Dies war eine der Massnahmen, die im Nachklang zur Publikation der Missbrauchsstudie 2023 als Prävention gegen sexuelle Übergriffe eingeführt wurde. 

Geprüft werden Basiskompetenzen, die für den Erwerb seelsorgerischer Fertigkeiten und eine erfolgreiche Berufsausübung erforderlich sind, wie beispielsweise empathisches und persönlichkeitsförderndes Wirken. Das Verfahren besteht aus einer testpsychologischen Untersuchung, einem kompetenzbasierten und einem forensisch-klinischen Interview. Diese Schritte werden von externen Fachpersonen durchgeführt und in drei separaten Berichten dokumentiert. 

Gestützt auf die Berichte führen die Ausbildungsverantwortlichen im vierten Schritt ein Eignungsgespräch mit den Kandidat:innen. Seit März diesen Jahres werden die Tests auf Seelsorgende aus dem Ausland ausgedehnt. 

Keine proaktive Kommunikation

 Ebenfalls im März präzisierten die Bischöfe, wie mit den Resultaten der Assessments zu verfahren sei. Demnach erhält nur eine vom Bischof bestimmte Instanz Zugang zu den vollständigen Assessment-Berichten und damit zu den Resultaten. Dies ist in der Regel die Ausbildungsleitung (kirchenintern «Regens» genannt) oder ein dafür zuständiges Gremium, ferner der Bischof selbst. Diese Personen entscheiden auch darüber, ob sie den Empfehlungen der Fachpersonen nachkommen.

In einem nationalen Verzeichnis werden lediglich die Namen der geprüften Kandidat:innen zusammen mit dem Ort und dem Auftraggeber des Assessments festgehalten, nicht jedoch die Resultate. Als Grund hierfür nennt die Bischofskonferenz Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte der betroffenen Seelsorger:innen. 

Die anstellende Behörde, in der Regel eine Kirchgemeinde, muss selbst beim Aufftraggeber nachfragen, wenn sie das Ergebnis des Assessments erfahren möchte. Auch wenn ein:e Seelsorger:in das Bistum wechselt, liegt es in der Verantwortung des neuen Bistums, beim vorherigen Bistum nach einem Assessment und dem allfälligen Resultat desselben nachzufragen. 

Kritik an fehlender Transparenz 

Damit blieben die Beurteilung der Ergebnisse sowie die Entscheidung über allfällige Konsequenzen, die sich aus den Eignungstests ergeben, weiterhin innerhalb kirchlicher Strukturen, kritisiert die Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG MikU). Sie bemängelt, dass im nationalen Register die Ergebnisse der Assessments nicht aufgeführt werden. Aus Sicht Betroffener sei es entscheidend, «dass Schutzentscheide konsequent und über institutionelle Grenzen hinweg wirksam bleiben». 

Dazu bräuchte es aus Sicht der IG die Einbindung unabhängiger Fachstellen in die Qualitätssicherung, transparente und nachvollziehbare Kriterien für die Eignungsentscheide, klare Regelungen für den Umgang mit kritischen Ergebnissen und eine verbindliche Berücksichtigung der Entscheide über institutionelle Grenzen hinweg.