Der Begriff des Gemeinwohls gehört von Anfang an zum Vokabular der katholischen Soziallehre. Schon in der ersten Sozialenzyklika Rerum novarum von 1891 beschreibt Papst Leo XIII. es als Aufgabe des Staates, das «Gemeinwohl zu fördern» (Nr. 26). Die Gemeinwohlidee ist aber keine Erfindung der Päpste. Ihre Geschichte reicht bis in die Antike zurück, bei Platon (428–348 v.Chr.) etwa hat sie eine zentrale Stellung.
Allein ist niemand seines Glückes Schmied
Die Definition des Gemeinwohls in der kirchlichen Sozialverkündigung orientiert sich zunächst an dem Gemeinwohlkonzept von Thomas von Aquin (1225–1275). Dieses Konzept geht von einer naturrechtlich bestimmten Sozialordnung aus: Gemeinwohl bedeutet, dass jede:r in der Gemeinschaft mit anderen den für sie oder ihn vorgesehenen Platz einnimmt und damit sein oder ihr Personsein voll verwirklichen kann.
Diese Idee eines – von Gott oder einer anderen höheren Ordnung – für jede:n Einzelne:n vorgesehenen Platzes lässt sich in einer freiheitlichen Gesellschaft wie der unseren nicht aufrechterhalten. Die dahinter stehende Vorstellung, dass ein sinnvolles Leben nur gemeinsam mit anderen Menschen möglich ist, aber durchaus. Denn allein für sich ist niemand seines Glückes Schmied – jeder einzelne Mensch ist auf andere Menschen angewiesen.
Mehr als die Summe der Einzelwohle
Laut der katholischen Soziallehre ist das Gemeinwohl sowohl Selbstwert als auch Dienstwert. Das bedeutet, es stellt einerseits einen Wert an sich dar und umfasst andererseits – so die Definition der Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanums, Gaudium et spes – «die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen» (Nr. 26). Die funktionale Ausgestaltung, die Strukturen und Institutionen einer Gesellschaft bilden laut dieser Definition die Voraussetzungen zur Verwirklichung des Gemeinwohls.
Worin aber besteht das Gemeinwohl als Selbstwert? Für die katholische Soziallehre liegt es weder – liberalistisch gedacht – in der Summe aller Einzelgüter noch – utilitaristisch gedacht – im Glück der grössten Zahl. Es wird vielmehr bestimmt von der Individual- und Sozialnatur des Menschen und von der geschichtlichen Wirklichkeit, dem jeweiligen Kontext, in dem die Menschen leben.
Das heisst, die jeweilige Gesellschaft muss den Inhalt des Gemeinwohls definieren. Das macht den Begriff, wie etwa die Geschichte des Nationalsozialismus in Deutschland gezeigt hat, missbrauchsanfällig. Deshalb wurde er ausserhalb der katholischen Soziallehre nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst kaum noch gebraucht. Seit einigen Jahrzehnten ist der Gemeinwohlbegriff in der Öffentlichkeit aber wieder präsent, aus den aktuellen politischen Debatten ist er kaum wegzudenken. Was damit konkret gemeint ist, bleibt indes nicht selten offen.
Die allgemeine Bestimmung der Güter
Von Platon bis heute wird das Gemeinwohl im Zusammenhang mit dem Begriff der Gerechtigkeit gebraucht. Die katholische Soziallehre kennt ausserdem das Prinzip der allgemeinen Bestimmung der Güter. Dieses erinnert daran, dass alle ein Recht auf die Nutzung der von Gott geschenkten Güter haben. Wie Papst Leo XIV. in seiner ersten Enzyklika Magnifica humanitas betont, gilt dies heute nicht nur für die materiellen, sondern auch für die immateriellen und kulturellen Güter sowie für die technischen Möglichkeiten.
Leo XIV. beschreibt das Gemeinwohl in Magnifica humanitas aber noch grundsätzlicher als «die gesellschaftliche Form der jedem Menschen zugestandenen Würde». Für ihn ist das Gemeinwohl «das Ergebnis der Wechselwirkung und der gegenseitigen Beeinflussung» der Menschen untereinander – ein «Mehrwert», der die verschiedenen Einzelwohle «übersteigt und zugleich bereichert» (Nr. 59 und 61).
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