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Zwei Priestern werden strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität einer Person vorgeworfen. Symbolbild: Manuela Matt

Biel: Zwei Priester wegen Missbrauchsverdacht suspendiert

Gegen zwei Priester aus Biel wird wegen Verdachts auf sexuelle Übergriffe ermittelt. Dem Bistum Basel wird in dieser Sache mangelhafte Kommunikation vorgeworfen.

 

Bischof Felix Gmür hat im November 2025 Anzeige gegen zwei Priester aus Biel erstattet, diese wurden im März 2026 vom Dienst suspendiert. Dies berichtet die Sonntagszeitung gestern (13.4.) unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Biel-Seeland. Auf Nachfrage des «pfarrblatt» bestätigt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern die Anzeige und erläutert, dass den Priestern strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität einer zum Tatzeitpunkt volljährigen Person vorgeworfen werden. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. 

Dass die Suspendierung erst im März erfolgte, liegt laut Sonntagszeitung am Ablauf des Verfahrens. Die anzeigende Partei könne erst aktiv werden, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen und erste Befragungen durchgeführt habe. Weiter wird in dem Artikel berichtet, das Bistum habe die regionalen Stellen gebeten, nicht über den Fall zu reden. Mediensprecher Jonas Spirig sagt auf Nachfrage des «pfarrblatt», die Mitarbeitenden der Kirchgemeinde und die Gläubigen seien gebeten worden, bei Medienanfragen an das Bistum zu verweisen. Dieses äussert sich nicht zu einem laufenden Verfahren. 

Die Betroffenenorganisation IG MikU kritisiert laut Sonntagszeitung, dass von der Anzeige bis zur Suspendierung mehrere Monate vergingen. Dies werfe Fragen zum Schutz möglicher weiterer Betroffener auf. «Transparenz dient dem Schutz: Informationen über Vorfälle können es weiteren Betroffenen ermöglichen, sich zu melden. Denn viele Betroffene brauchen das Wissen, dass sie nicht allein sind und dass sie ernst genommen werden», so die Betroffenenorganisation weiter. Eine zurückhaltende Informationspolitik könne dazu führen, «dass mögliche weitere Betroffene schweigen – und dass das Vertrauen in den Aufarbeitungswillen der Kirche weiter erschüttert wird». 

Keine proaktive Kommunikation neuer Meldungen

Der Vorwurf mangelhafter Kommunikation ist nicht ganz unbegründet. Bis Januar 2025 hat das Bistum Basel jeweils ein bis zweimal pro Jahr proaktiv mittels Medienmitteilung über den aktuellen Stand der Aufarbeitung und der gemeldeten Fälle informiert. Als Meldung gilt demnach jede Kontaktaufnahme, die einen mutmasslichen Übergriff betrifft. Seit Mitte 2025 schaltet das Bistum diese Informationen nur noch auf der Website auf, wie das «pfarrblatt» auf Nachfrage erfuhr. Von Januar bis September 2025 kamen demnach 22 neue Fälle hinzu, insgesamt gingen seit Publikation der Missbrauchsstudie im September 2023 163 Meldungen ein. 

«Hinter den Informationen und Zahlen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche, die von der unabhängigen Meldestelle, der Anwaltskanzlei Hess periodisch zusammengestellt werden, stecken komplexe Zusammenhänge», gibt Spirig als Begründung an. Deshalb habe man entschieden, die Informationen lediglich auf der Bistumswebsite aufzuschalten, bei Nachfrage darauf zu verweisen und die Informationen in den richtigen Kontext zu stellen. 

Diese Begründung ist nicht ganz nachvollziehbar, zumal es Aufgabe einer Kommunikationsstelle ist, komplexe Zusammenhänge so zu erklären, dass sie für die Öffentlichkeit verständlich sind. In welchen Abständen der Stand der Aufarbeitung künftig publiziert wird, kann Spirig im Moment nicht sagen.