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Düstere Aussichten für die Berner Landeskirchen. Foto: Sylvia Stam

Berner Regierung will KMUs von Kirchensteuern entlasten

Der Regierungsrat des Kantons Bern will die obligatorische Kirchensteuer für Unternehmen mit einem Gewinn unter 700'000 Franken abschaffen. Die Landeskirchen reagieren alarmiert.

 

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am Freitag (28.11.) seine Antwort auf das Postulat von Carlos Reinhard (FDP) vorgelegt. Dieses, ursprünglich eine Motion, verlangte, die Kirchensteuer für Unternehmen für freiwillig zu erklären. 

Der Berner Regierungsrat kommt dieser Forderung in seiner Antwort teilweise nach: Die Kirchensteuer soll für Unternehmen mit Gewinnen unter 700'000 Franken, also für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) künftig freiwillig sein. Laut Mitteilung würden dadurch 97 Prozent der Unternehmen von der Steuerpflicht befreit und könnten frei entscheiden, «ob und welche Kirche oder Religionsgemeinschaften sie mit einer Spende unterstützen möchten», so die Mitteilung wörtlich. Bislang kommen die Kirchensteuern für Unternehmen der römisch-katholischen, der evangelisch-reformierten und der christkatholischen Kirche im Kanton Bern zugute. Der Regierungsrat schätzt die Mindereinnahmen für die drei Landeskirchen auf rund neun Millionen Franken. 

Ein Fünftel der Steuereinnahmen von Kirchgemeinden

Weil Kirchgemeinden wichtige Aufgaben im sozialen und kulturellen Bereich sowie für die Bildung erbringen, lehnt der Regierungsrat die grundsätzliche Abschaffung der Steuerpflicht ab. Zwischen 2019 und 2023 betrugen die Einnahmen aus der Kirchensteuer juristischer Personen laut Mitteilung durchschnittlich 42 Millionen Franken pro Jahr. Dies entspreche in den meisten Kirchgemeinden bis zu 20 Prozent des gesamten Steuerertrags. 

Die Berner Landeskirchen reagieren besorgt auf die Mitteilung aus dem Regierungsrat. Zwar betonen sie ihre Erleichterung darüber, dass die Kirchensteuer für Unternehmen nicht grundsätzlich abgeschafft wurde. Doch die Einführung einer Freigrenze bis 700'000 Franken habe «spürbare bis einschneidende Massnahmen» zur Folge, heisst es in einer Mitteilung der drei Landeskirchen und des Kirchgemeindeverbands des Kantons Bern, die gleichentags verschickt wurde.  

Schwächung der Angebote in Landregionen

Eine solche Freigrenze beeinträchtige die Fähigkeit der Kirchgemeinden, ihre Leistungen zugunsten der gesamten Bevölkerung im bisherigen Umfang zu erbringen. Diese Angebote «fördern die soziale Teilhabe, stärken die kulturelle Vielfalt und tragen zum Zusammenhalt im Kanton Bern bei», insbesondere in ländlichen Gebieten: «Sie bieten Begegnungsorte, unterstützen Menschen in belastenden Lebenssituationen und sichern durch das Engagement vieler Freiwilliger eine hohe Lebensqualität vor Ort.» Eine Schwächung dieser Strukturen würde jene Regionen besonders treffen, die bereits von einem Rückgang öffentlicher Angebote betroffen seien, argumentieren die Kirchen. Sie erwähnen ausserdem die Investitionskraft der Kirchgemeinden vor Ort, die zulasten des örtlichen Gewerbes «deutlich geschwächt» würde.  

Der Bericht wird dem Grossen Rat für die Frühlingssession 2026 vorgelegt. Stimmt das Parlament dieser Stossrichtung zu, wird der Regierungsrat die gesetzlichen Anpassungen erarbeiten. (sys)