Nach dem Entscheid des Kantonsparlaments am 9. September sind die Kirchen erleichtert: «Wir freuen uns über das Vertrauen, das der Grosse Rat der Arbeit der Kirchen entgegenbringt», schreibt Marie-Louise Beyeler, Präsidentin des Landeskirchenrats, auf Nachfrage des «pfarrblatt». Dieses Vertrauen gelte insbesondere den vielen Menschen, die sich tagtäglich in Pastoralräumen, Pfarreien und Kirchgemeinden engagierten. «Gleichzeitig verstehen wir den Entscheid als Auftrag: Wir wollen uns nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern unsere Aufgaben gemeinsam weiterentwickeln, die Wirkung unserer Angebote stärken und ihren Mehrwert für die Gesellschaft noch sichtbarer machen», so Beyeler weiter.
Transparenz über Verwendung der Kirchensteuern
Tatsächlich wurde im Kantonsparlament ein Vorstoss angenommen, der von den Kirchen genauere Rechenschaft verlangt über die Verwendung der Kirchensteuern für Unternehmen. Beyeler konkretisiert: «Gemeinsam mit den Kirchgemeinden wollen wir nun prüfen, wie wir die Verwendung der Mittel und die damit erzielte Wirkung noch verständlicher und transparenter sichtbar machen können – mit Zahlen und konkreten Beispielen aus der Praxis.»
Die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchen sowie die Freiwilligenarbeit werden seit einigen Jahren bereits systematisch erfasst und ausgewiesen. Für die Jahre 2020/21 hatten die Kirchen gegenüber dem Kanton erstmals Rechenschaft ablegen müssen über ihre gesamtgesellschaftlichen Leistungen etwa in den Bereichen Bildung, Soziales oder Kultur. Diese Berichte sind seither die Basis für die Auszahlung von Kantonsgeldern, die alle sechs Jahre erfolgen. Darüber hinaus verlangt der Vorstoss nun Transparenz explizit über die Verwendung von Kirchensteuern für Unternehmen.
Die Landeskirchen der Kantone St. Gallen, Luzern, Aargau und Schwyz versuchen mit der Kampagne «Kirchensteuer sei Dank» aufzuzeigen, wohin die Gelder von Kirchensteuern fliessen. Auch die Landeskirche Bern hatte sich mit der Kampagne auseinandergesetzt, aber gegen eine Beteiligung daran entschieden. « Damals sahen wir für den Kanton Bern eher Potenzial in einer breiteren und möglichst ökumenisch abgestützten Kommunikation», erläutert Beyeler. Die aktuelle Diskussion sei aber ein guter Anlass, diese Frage nochmals zu prüfen. Einen Entscheid über eine Beteiligung gebe es derzeit noch nicht.
Planungssicherheit für die Kirchen
Auch die reformierten Landeskirchen der Kantone Bern, Jura und Solothurn (Refbejuso) sind erleichtert über den Entscheid des Grossen Rats. «Wir danken den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern für diese Wertschätzung und für das Vertrauen in die Arbeit der Landeskirchen und Kirchgemeinden», schreibt Judith Pörksen Roder, Synodalratspräsidentin Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, in einer Medienmitteilung. Die Beibehaltung des Status quo schaffe für die Landeskirchen Planungssicherheit. Er ermögliche es den Kirchgemeinden, ihre vielfältigen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Aufgaben auch künftig zuverlässig wahrzunehmen und ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum Gemeinwohl zu leisten.