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Der Bundesrat gesteht Fehler ein beim Vernehmlassungsverfahren zum Militärgesetz. Foto: VBS

Änderung Militärgesetz: Bundesrat entschuldigt sich bei Kirchen

Geistliche müssen neu ins Militär. Die Kirchen konnten bei der Gesetzesänderung nicht mitreden. Nun entschuldigt sich der Bundesrat für diesen Fehler.

 

Seit 1. Juni müssen auch Geistliche Militärdienst leisten. Die Kirchen waren zur Vernehmlassung nicht explizit eingeladen worden. In einem Brief teilten sie dem Bundesrat ihre Irritation hierüber sowie ihre Sorge um die durch die Neuregelung aus ihrer Sicht beeinträchtigte pastorale Versorgung mit. Nun liegt die Antwort des Bundesrats vor. 

Martin Pfister, Vorsteher des Verteidigungsdepartements (VBS), entschuldigt sich darin für das Versäumnis. «Dass Sie bei der damaligen Vernehmlassung zur geplanten Gesetzesänderung nicht als sogenannte interessierte Kreise begrüsst wurden, war ein Versehen des federführenden Bundesamtes», heisst es im Brief vom 21. Juli an die Kirchen, den SRF publiziert hat. Angesichts der direkten Betroffenheit hätten die Kirchen «eindeutig begrüsst werden müssen». 

Neun katholische Geistliche betroffen

Die Aufhebung der Dienstbefreiung betreffe allerdings nur einzelne jüngere Geistliche. Weibliche Geistliche seien zudem von der Dienstpflicht ausgenommen. Der Bundesrat teilt daher die Befürchtungen der Kirchen nicht, wonach die pastorale Versorgung in Krisenzeiten gefährdet sein könnte. In Einzelfällen sei immer noch eine Dienstverschiebung oder Beurlaubung möglich. Laut SRF sind schweizweit inzwischen neun Geistliche aufgeboten worden. Katholischerseits gibt es aktuell neun Geistliche – also Priester oder Diakone –, die vom Alter her für ein Aufgebot überhaupt in Frage kämen, wie eine Umfrage des «pfarrblatt» bei den Schweizer Bistümern ergab.

Die Schweizer Bischofskonferenz begrüsst die Antwort des Bundesrats, wie deren Sprecher Maurice Greder auf Nachfrage schreibt: «Er entschuldigte sich für dieses Versäumnis und betonte gleichzeitig die wichtige Rolle der seelsorgerischen Begleitung in Krisensituationen für die Gesellschaft.» Eine gute Gesprächsebene mit dem Bundesrat sei der SBK wichtig. Diese ist nun offenbar wieder gegeben, unternimmt die SBK doch keine weiteren Schritte. 

Zwei Wochen zuvor: «Kein Fehler»

Noch zwei Wochen zuvor hatte das VBS keinen Fehler gesehen: Das Vernehmlassungsverfahren sei «nach den Vorgaben der Bundeskanzlei durchgeführt worden». Weil einerseits nur wenige Geistliche betroffen seien – vorausgesetzt wird die Absolvierung der Rekrutenschule und ein Höchstalter von 34 Jahren –  und es andererseits viele Religionsgemeinschaften gebe, «wurden keine solchen angeschrieben», antwortete das VBS am 8. Juli auf Anfrage des «pfarrblatt». Zudem seien die Unterlagen zur Vernehmlassung publiziert worden, sodass auch nicht direkt Angeschriebene hätten Stellung nehmen können.